§ 5 DDG verlangt bei erfassten geschäftsmäßigen digitalen Diensten unter anderem Name und Anschrift. Ob und welche Anschrift in deinem Fall zulässig ist, muss vor der Änderung geklärt sein.
Private Adresse im Impressum rechtssicher ersetzen
Zuerst die zulässige Anschrift klären, dann alte öffentliche Kopien bearbeiten.
Unterstützung anfragenVeröffentlichungskette der Adresse
Die rechtlich passende Anschrift wird zuerst an der Primärquelle geändert. Hide empfiehlt keine Scheinadresse und keinen unzulässigen Ersatz.
Erst danach werden konkrete Suchtreffer, Branchenverzeichnisse, archivierte Seiten und öffentlich indexierte Dokumente als getrennte Quellen geprüft.
Jede freigegebene Anfrage, Quellenantwort, bestätigte Entfernung und mögliche Wiederveröffentlichung erhält einen Zeitstempel.
Rechtliche Pflicht und private Wohnadresse
Die offizielle Fassung von § 5 Digitale-Dienste-Gesetz nennt die allgemeinen Informationspflichten. Hide dokumentiert die technische Veröffentlichung und die Entfernung alter Kopien; individuelle Rechtsberatung gehört zu einer qualifizierten Stelle.
Ein Löschantrag an einen Suchdienst oder ein Verzeichnis ändert nicht automatisch die Primärquelle. Deshalb zeigt Hide Quelle, zuständige Route und Ergebnis getrennt.